Die Bezeichnung "Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist rechtlich geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die sich einem qualifizierten Bestellungsverfahren einer Bestellkörperschaft (in Deutschland sind dies u. a die Industrie- und Handelskammern) unterzogen haben.
Die öffentliche Bestellung ist zeitlich befristet und steht unter ständiger Kontrolle seitens der Bestellkörperschaften.
Damit wird zivilen und öffentlichen Auftraggebern berechtigtes Vertrauen in den Sachverstand einer befähigten Person gegeben.
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