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Konsequenzen von Instruktionsfehlern
Seite 3

Rückruf (RAPEX) für “Combined mitre and bench saw” (Kapp- und Gehrungssäge)
“The product poses a risk of cuts because the instructions for use lack information on how to fix the transportable machine on to the table.”

Behördlich „Staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren“ in 2006 u.a. gegen die Unternehmensleitung eines international tätigen Werkzeugherstellers nach Todesfall bei Einsatz einer Oberfräse.
Unfallursache: Bestimmungswidriger Gebrauch als stationäres Schleifwerkzeug. Das vom Kunden eingesetzte Schleifwerkzeug war nicht für die hohen Drehzahlen der Oberfräse ausgelegt und zerbarst. Der Anwender wurde durch umher fliegende Trümmerteile tödlich am Kopf getroffen.

BGH, AZ.: VII ZR 164/08:
Firmen, die bei Reparaturen eigenmächtig von den Wartungsvorschriften des Herstellers abweichen,
haften für spätere Schäden.
Einen Gasmotor sollten die Experten grundüberholen. Sie nahmen es mit den Wartungsvorschriften des Herstellers nicht so genau. Später kam es zu einem Defekt. Die Firma muss Schadensersatz leisten, urteilte der Bundesgerichtshof. Auch Fachfirmen dürften nicht von den Wartungsregeln abweichen, selbst wenn die technisch nicht unbedingt erforderlich seien.

Autobild Nr. 27 vom 17.07.2009:
VW ist Opfer der teilweise kuriosen Produktsicherheits-Regeln in den USA geworden. Grund in der Betriebsanleitung des Vans Routan fehlt der Hinweis, dass man auf dem Beifahrersitz keine Gegenstände ablegen darf. Sie könnten beim Auslösen für Verletzungen sorgen. Volkswagen muss nun 18 500 Fahrzeuge zurückrufen, die Halter bekommen ein neues Handbuch.

RAPEX KW 26-31, 2006:
Behördlich angeordneter Produktrückruf wegen unvollständiger Benutzerinformation eines Schutzhelms:

  • fehlender Hinweis, wie der Helm richtig zu arretieren ist
  • fehlender Sicherheitshinweis, dass der Helm nach Gewalteinfluss ersetzt werden muss
  • Benutzerinformation nicht in Landessprache

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